Hochwasser durch Starkregen: Wie sollte man versichert sein?

Neben dem Hoffen auf öffentliche und private Hilfen für geschädigte Hausbesitzer stellt sich die Frage: Welche Versicherung deckt eigentlich Schäden durch von Starkregen verursachtes Hochwasser?

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Foto: Martin Seifert/CC0 1.0

Die Überschwemmungen nach den Starkregenereignissen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern forderten viele Tote und Verletzte. Der materielle Schaden durch die Hochwasser ist noch nicht klar, dürfte aber in die Milliarden gehen. Bund und Länder springen ein, privatwirtschaftliche Konzerne haben Hilfen zugesagt, Menschen spenden. Doch wie sollte man im Fall einer solchen oder auch kleineren Flutereignissen versichert sein, damit Schäden reguliert werden?

Hochwasser durch Starkregen nur mit Elementarschadenversicherung abgedeckt

Wer nur eine Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung hat, kann bei Schäden durch Starkregen nicht auf Geld von der Versicherung hoffen. Die Haushaltsversicherung deckt zum Beispiel Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen oder auch Sturmschäden bei allem, das sich im Haus befindet. Die Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein. Bei Überschwemmungs-Katastrophen, aber auch bei vollgelaufenen Kellern durch Starkregen, wie sie öfter vorkommen, hilft nur der Einschluss einer Elementarschadenversicherung. Mit dieser sind Schäden durch Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben gedeckt. Die Versicherung bezahlt nicht nur die Instandsetzung des Gebäudes. Sollte das Haus abbruchreif sein, ist bei entsprechender Vertragsgestaltung auch der Neubau eines gleichwertigen Objektes versichert. Auch Schäden durch Kanalrückstau beinhaltet die Elementarschadenversicherung. Das ist der Fall, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr fassen kann und das Wasser in das Gebäude eindringt.

Sollte Elementarschadenversicherung eine Pflichtversicherung sein?

Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe wird wieder der Ruf nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäudebesitzer laut. Wie mdr.de berichtet, wollen die Justizminister der Länder eine Versicherungspflicht prüfen. Allerdings haben die Minister die Befürchtung, dass eine solche verpflichtende Versicherung die Grundrechte einschränken könnte, vor allem das Grundrecht des Einzelnen, Verträge abzuschließen oder auch nicht abzuschließen.

Die Verbraucherzentrale Bayern, die sich ebenfalls eine Pflichtversicherung vorstellen kann, sieht das Thema praktischer. „Der Versicherungsschutz muss für Eigentümer auch bezahlbar und zumutbar sein“, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Damit die Beiträge erschwinglich sind, müssen möglichst alle Hauseigentümer versichert sein“, so Zinkeler. In der Schweiz gibt es bereits eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren.

Mehrgefahrenversicherung gegen Schäden in der Landwirtschaft

Landwirte haben die Möglichkeit, für Pflanzenanbau eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. Sie deckt nicht nur Schäden durch zum Beispiel Sturm und Frost ab, sondern auch Schäden durch Starkregen. Die DLG-Arbeitsgruppe Banken und Versicherungen hat in einem Merkblatt alles Wissenswerte zu Mehrgefahrenversicherungen in der Pflanzen- und Tierproduktion zusammengefasst. Die Experten, unter anderem Sebastian Mahler von der gvf VersicherungsMakler AG, gehen dabei auf den Wandel klimatischer Bedingungen und die Risiken für Landwirte durch Extremwetterereignisse ein. Das Merkblatt finden sie auf der Internetseite der DLG.

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