Radar kann Niederschlagsart erkennen

Dual-Doppler-Radaranlagen können Hagel von Regen unterscheiden. Foto NOAA

Dual-Doppler-Radaranlagen können Hagel von Regen unterscheiden. Foto NOAA

Hatten Meteorologen noch bis vor etwa einem Jahr das Problem, dass die Radaranlagen Niederschlagsarten nicht unterscheiden konnten, „sehen“ neue Anlagen, ob es regnet, schneit oder hagelt.

Voraussetzung für die Unterscheidung der verschiedenen Arten von Niederschlägen ist die Verwendung von sogenannten Dual-Doppler-Radaranlagen. Begonnen hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Umrüstung bereits 2011. Nach und nach wurden 17 Anlagen, über das ganze Bundesgebiet verstreut, neu gebaut oder aufgerüstet.

Die flächendeckenden Radardaten ergänzen das Bodenniederschlagsmessnetz des DWD und ermöglichen Kürzestfristvorhersagen für den Niederschlag. Diese Informationen sind vor allem für die Hochwasservorhersagezentralen und den Katastrophenschutz unverzichtbar. Sie helfen aber auch bei der Planung wasserwirtschaftlicher Bauwerke wie Regenrückhaltebecken, Dämme, Deiche, Stadtentwässerungssysteme oder Stauseen. Die Radardaten aus Deutschland ergänzen sich mit denen der Nachbarländer. So bekommt man ein Gesamtbild der großräumigen Wetterlage.

Das Radar, das auf dem Doppler-Effekt beruht, tastet die Atmosphäre ab, indem es sich kontinuierlich horizontal um die eigene Achse dreht. Durch Veränderung des Höhenwinkels wird ein räumliches Bild der Niederschlagsdaten erzeugt, da der ausgesendete elektromagnetische Puls an den in der Atmosphäre enthaltenen Niederschlagsteilchen (Regentropfen, Hagelkörner, Eiskristallen) reflektiert und von der Antenne wieder empfangen wird. Aus der Stärke des Echos und der Laufzeit des Signals, die von der Antenne empfangen werden, kann die Entfernung der Niederschlagsteilchen zum Radar sowie Hinweise über Menge und Eigenschaften der Niederschlagsteilchen abgeleitet werden.

Da Radarstrahlen nicht ganz ungefährlich sind, dürfen sich in einem gewissen Radius, der sich aus der Höhe und dem Winkel des Radars ergibt, in einer bestimmten Höhe keine Personen aufhalten, ohne dass die Anlage abgeschaltet wird. Das betrifft zum Beispiel Kranführer.

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