Länderübergreifende Entschädigungen für Überschwemmungsflächen

Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern machen sich für länderübergreifende Entschädigungen für Landwirte, die ihre Felder als Überschwemmungsflächen bei Hochwasser zur Verfügung stellen, stark. Bei der Umweltministerkonferenz in Konstanz Anfang Mai brachten die vom Hochwasser 2013 betroffenen Länder einen entsprechenden Antrag zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm

Hochwasser 2013: Wenn Flüsse über die Ufer treten, werden Felder als Rückhalteflächen genutzt. In Zukunft sollen Landwirte entschädigt werden. Foto: GDV – Die deutschen Versicherer

Hochwasser 2013: Wenn Flüsse über die Ufer treten, werden Felder als Rückhalteflächen genutzt. In Zukunft sollen Landwirte entschädigt werden. Foto: GDV – Die deutschen Versicherer

(NHWSP) ein.

„Das Nationale Hochwasserschutzprogramm ist insbesondere für Hochwasserschutzprojekte mit länderübergreifender Bedeutung enorm wichtig. Die Schaffung von Poldern kann nicht allein Aufgabe der Oberlieger an den Gewässern sein, die selbst keinen Vorteil von diesen Maßnahmen haben“, so der sächsische Minister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer (CDU).

Neben der finanziellen Sicherstellung eines solchen Programms müssen auch länderübergreifende Regelungen für den Fall getroffen werden, dass bei Hochwassern landwirtschaftliche Flächen als Rückhalteraum genutzt werden, sind sich die Initiatoren des Anliegens einig. „Die betroffenen Landwirte müssen in diesen Fällen Einbußen an ihren Erträgen bis hin zum Totalverlust hinnehmen. Es ist selbstverständlich, dass sie nicht allein gelassen werden dürfen, wenn durch ihre Mithilfe Schäden an Hab und Gut der Menschen in Ortschaften vermieden werden. Dazu sollte der Bund gemeinsam mit den Ländern verbindliche Regelungen erarbeiten“, so Kupfer weiter.

Die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogrammes haben die Umweltminister der Länder als Konsequenz aus dem Juni-Hochwasser 2013 bereits im September beschlossen. Momentan wird über die Finanzierung verhandelt und bis kommenden Herbst sollen die überregional wirksamen Maßnahmen als Programmvorschlag der Umweltministerkonferenz vorgelegt werden.

 

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